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   OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2023 - 3 MB 13/23   

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https://dejure.org/2023,25383
OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2023 - 3 MB 13/23 (https://dejure.org/2023,25383)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.09.2023 - 3 MB 13/23 (https://dejure.org/2023,25383)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. September 2023 - 3 MB 13/23 (https://dejure.org/2023,25383)
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Volltextveröffentlichung

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    Verhältnismäßigkeit einer Information auf Grundlage von § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB und Bestimmtheitsanforderungen des Veröffentlichungstextes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2023 - 3 MB 13/23
    Diese sollen in die Lage versetzt werden, ihre Entscheidung in Kenntnis der veröffentlichten Missstände zu treffen und gegebenenfalls von einem Vertragsschluss mit den benannten Unternehmen abzusehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.03.2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 29).

    § 40 Abs. 1a Satz 1 LFGB soll zumindest auch - wenngleich nachrangig - zur Einhaltung der Bestimmungen des Lebensmittel- und Futtermittelrechts (und damit allgemein zum Schutz vor Gesundheitsgefahren) beitragen, indem das einzelne Unternehmen durch den drohenden Nachteil der Informationsverbreitung angehalten wird, den Betrieb im Einklang mit den lebensmittel- oder futtermittelrechtlichen Vorschriften zu betreiben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.03.2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 32 unter Hinweis auf BT-Drs. 17/12299, S. 7; diesen Zweck ebenfalls hervorhebend Möstl, LMuR 2015, 185, 188, sowie das Verwaltungsgericht, vgl. Beschl.-Abdr. S. 9).

    Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits vor der Veröffentlichung behoben wurde, da es unverhältnismäßig wäre, die Öffentlichkeit über einen tatsächlich nicht (mehr) bestehenden Mangel zu informieren (vgl. Rathke, in: Sosnitza/Meisterernst, Lebensmittelrecht, Werkstand: März 2023, § 40 LFGB Rn. 77, unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 21.03.2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 40).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2019 - 13 B 1587/18

    Verbot der Veröffentlichung von Lebensmittelinformationen auf der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2023 - 3 MB 13/23
    Der Fall ist deshalb - anders als die Antragstellerin offenbar meint - nicht vergleichbar mit Konstellationen, in denen eine Veröffentlichung auf Grundlage von § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 LFGB beabsichtigt war, weil eine bestimmte Produktcharge einen gesetzlichen Grenzwert bzw. den vorgeschriebenen Höchstgehalt bestimmter Stoffe überschritten hatte, mit einem Inverkehrbringen weiterer derart betroffener Lebensmittel aber nicht zu rechnen war (vgl. z. B. OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.03.2023 - 14 ME 16/23 -, juris Rn. 18 f. ; OVG Münster, Beschl. v. 15.01.2019 - 13 B 1587/18 -, juris Rn. 45 ).

    Ihr Ausmaß richtet sich nach dem jeweiligen Verstoß und ist ausgehend von diesem vor dem Hintergrund des Normzwecks zu bestimmen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 21.05.2019 - 9 S 584/19 -, juris Rn. 15; ebenso letztlich OVG Münster, Beschl. v. 15.01.2019 - 13 B 1587/18 -?, juris Rn. 37).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - 9 S 584/19

    (Verwendung von Sammelbezeichnungen bei der Veröffentlichung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2023 - 3 MB 13/23
    Ihr Ausmaß richtet sich nach dem jeweiligen Verstoß und ist ausgehend von diesem vor dem Hintergrund des Normzwecks zu bestimmen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 21.05.2019 - 9 S 584/19 -, juris Rn. 15; ebenso letztlich OVG Münster, Beschl. v. 15.01.2019 - 13 B 1587/18 -?, juris Rn. 37).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 9 S 2421/20

    Unverzügliche Information der Öffentlichkeit über lebensmittelrechtlichen Verstoß

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2023 - 3 MB 13/23
    Andernfalls müssten Veröffentlichungen auch nach rechtskräftigem erfolglosem Abschluss eines Eilverfahrens regelmäßig unterbleiben, was § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB weitgehend seines Anwendungsbereichs berauben würde und mit dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung nicht in Einklang stünde (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 25.02.2022 - 1 B 487/21 -, juris Rn. 28; VGH Mannheim, Beschl. v. 09.11.2020 - 9 S 2421/20 -, juris Rn. 23; im Ergebnis nicht anders auch VGH München, Beschl. v. 04.11.2022 - 20 CE 22.2069 -?, juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 08.03.2021 - 20 CS 20.2720

    Unterrichtungspflichten des Laborbetreibers bei Salmonellen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2023 - 3 MB 13/23
    Zudem ist nicht erforderlich, dass der Herstellungsprozess zum Endprodukt bereits abgeschlossen ist (vgl. VGH München, Beschl. v. 08.03.2021 - 20 CS 20.2720 -, juris Rn. 19; Boch, LFGB, 9. Online-Aufl. 2022, § 2 Rn. 3).
  • OVG Bremen, 25.02.2022 - 1 B 487/21

    Veröffentlichung lebens- oder futtermittelrechtlicher Verstöße -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2023 - 3 MB 13/23
    Andernfalls müssten Veröffentlichungen auch nach rechtskräftigem erfolglosem Abschluss eines Eilverfahrens regelmäßig unterbleiben, was § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB weitgehend seines Anwendungsbereichs berauben würde und mit dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung nicht in Einklang stünde (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 25.02.2022 - 1 B 487/21 -, juris Rn. 28; VGH Mannheim, Beschl. v. 09.11.2020 - 9 S 2421/20 -, juris Rn. 23; im Ergebnis nicht anders auch VGH München, Beschl. v. 04.11.2022 - 20 CE 22.2069 -?, juris Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2023 - 14 ME 16/23

    Abwehranspruch; Höchstgehaltsüberschreitung; Lebensmittelpranger;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2023 - 3 MB 13/23
    Der Fall ist deshalb - anders als die Antragstellerin offenbar meint - nicht vergleichbar mit Konstellationen, in denen eine Veröffentlichung auf Grundlage von § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 LFGB beabsichtigt war, weil eine bestimmte Produktcharge einen gesetzlichen Grenzwert bzw. den vorgeschriebenen Höchstgehalt bestimmter Stoffe überschritten hatte, mit einem Inverkehrbringen weiterer derart betroffener Lebensmittel aber nicht zu rechnen war (vgl. z. B. OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.03.2023 - 14 ME 16/23 -, juris Rn. 18 f. ; OVG Münster, Beschl. v. 15.01.2019 - 13 B 1587/18 -, juris Rn. 45 ).
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